Beim
Online-Shopping sollte man sich nicht vorschnell für das 3-D-Secure-Bezahlverfahren entscheiden. Das Protokoll soll zwar die
Sicherheit beim Online-Kauf mit der
Kreditkarte erhöhen, aber die "Verbraucherzentrale Sachsen" sieht in dem zusätzlichen Passwort für die Kunden eher Nachteile.
Kunde muss nachweisen, dass er nicht grobfährlässig handelte"Durch Einführung eines persönlichen Sicherheitsmerkmals mittels des 3-D-Secure-Verfahrens könnte sich die Rechtsposition der Verbraucher sogar verschlechtern", befürchtet die Verbraucherschützerin Andrea Heyer. Im Schadenfall müssten dann die Verbraucher nachweisen, dass sie beim Online-Shopping das Codewort nicht grob fahrlässig verwendet haben.
Ohne 3-D-Secure haftet Händler bzw. kartenausgebendes InstitutDerzeit haften die Kunden nicht, weil fürs Online-Shopping mit Kreditkarte derzeit die Kreditkartennnummer, die Prüfnummer sowie das Ablaufdatum an den Händler zu Zahlungszwecken weitergegeben werden. Bei Missbrauch durch Unberechtigte haftet der Kunde nicht, weil er die Zahlung nicht autorisiert hat. Stattdessen haften der Online-Händler oder das Institut, das die Kreditkarte herausgegeben hat. Der Verbraucher kann bei missbräuchlichen Abbuchungen von seiner Bank eine Rückbuchung verlangen.
Die Verbraucherschützerin beklagt auch, dass sich Verbraucher beim Online-Shopping immer mehr Geheimwörter und -ziffern merken müssen und oft nicht mehr alle Codes für sichere Kartenzahlung, Handy- und Computernutzung im Kopf gespeichert werden können.
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