21.01.2010

EU-Kommission prüft nach WestLB auch Sparkassen

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission prüfen neben dem Beihilfeverfahren gegen die WestLB seit Mitte Dezember 2009 nun auch nordrhein-westfälischen Sparkassen. Hier soll geklärt werden, ob sich die Sparkassenverbände als Miteigentümer der Landesbank genügend an den Sanierungskosten beteiligen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Kommissionskreise.

Staatliche Beihilfe wird geprüft

Damit reagierte die EU auf die Entscheidung der Bundesregierung, der WestLB über den Bankenrettungsfonds Soffin eine staatliche Kapitalspritze von drei Milliarden Euro zu zahlen.
Möglicherweise würden dadurch die Sparkassenverbände von ihren finanziellen Verpflichtungen zur Sanierung der WestLB teilweise befreit. Dann aber hätte die WestLB eine indirekte staatliche Beihilfe erhalten, die unvereinbar mit dem europäischen Wettbewerbsrecht sei, schreibt das "Handelsblatt".

Staatliche Milliardenbürgschaft bereits im Mai 2009

Mit dem Geld soll die angeschlagene WestLB faule Wertpapiere in eine sogenannte Bad Bank auslagern können. Für dieses Vorhaben hat die WestLB aber bereits im Mai 2009 eine von der EU-Kommission genehmigte staatliche Bürgschaft von fünf Milliarden erhalten. Im Gegenzug sollten die Sparkassen zur Rettung der WestLB in die Pflicht genommen werden.

Möglicherweise höhere Haftung für Sparkassen

Zwar müssten die Sparkassen für "unerwartete" Verluste bis zu einer Obergrenze von vereinbarten 4,5 Milliarden Euro haften. Ein Verbund mehrerer Sparkassen müsste nach Meinung von Experten allerdings auch ein sehr viel höheres Haftungsrisiko - in zweistelliger Milliardenhöhe - übernehmen. So sieht es das Gesetz zur Bad Bank vor. "Die exakte Höhe hätte der Soffin beziffern müssen, das hat er aber nie gemacht", sagte dagegen ein Sparkassenmanager gegenüber der Zeitung.

Im Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Wolfgang Schäuble (CDU) fürchtet man, dass die Brüsseler Wettbewerbsbehörde die beschlossene Rettung der WestLB aufgeben oder weitere Auflagen verordnen könnte. Eine Entscheidung wird es möglicherweise nicht vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai geben.

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