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Commerzbank muss sich erneut mit dem Vorwurf der Falschberatung von Anlegern auseinandersetzen. Die Anwaltskanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) teilte mit, dass man eine Klage beim Landgericht Berlin gegen die Bank eingereicht habe. Dabei soll das Institut für Beratungsfehler der übernommenen Dresdner Bank haften.
Offener Fonds als risikolose Anlage?Laut hrp ist ist eine fehlerhafte Anlageempfehlung für den offenen Immobilienfonds "Morgan Stanley P2 Value" der Grund für die Klage. Die von den Anwälten vertretene Klägerin habe 300.000 Euro wegen eines geplanten Immobilienerwerbs für etwa ein bis zwei Jahre sicher und risikolos anlegen wollen. Von der Dresdner Bank sei ihr dafür der
offene Immobilienfonds "Morgan Stanley P2 Values" empfohlen worden, so die Anwälte. Bei der Beratung habe man aber weder ein Verkaufsprospekt angeboten, noch wurde über erhaltene Kick-Back-Zahlungen informiert.
Fondsvermögen um rund 14 Prozent abgewertet
Der Wert des Fonds stürzte in der Zwischenzeit ab. Die Immobilien des Fonds wurden am 24. Juli 2009 von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss um 231 Millionen Euro oder 10,4 Prozent abgewertet. Die Abwertung entspricht rund 13,9 Prozent des Fondsvermögens. Die Rücknahme der Fondsanteile wurde zwischenzeitlich ausgesetzt, so dass Verluste nur schwerlich minimiert werden konnten.
Viele Anleger hängen in offenen Immobilienfonds fest
"Wir befürchten, dass die Falschberatung durch eine Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds kein Einzelfall ist, sondern, dass tausende Anleger betroffen sind", sagt Rechtsanwalt Peter Hahn. In der Regel seien Anteile offener
Immobilienfonds als sicher und risikolos verkauft worden. Bundesdeutsche Anleger hätten etwa 87 Milliarden Euro in offenen Immobilienfonds angelegt. Bei 15 von 37 offenen Immobilienfonds würden die Anteilswerte heute niedriger gehandelt als zu Beginn des Jahrhunderts. Bei vier offenen Immobilienfonds sei der Handel immer noch ausgesetzt.
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