Eine Ski-Ausrüstung ist auch in einer abgeschlossenen Dachbox nicht gegen Diebstahl versichert, wenn das Auto unbeaufsichtigt auf einem Parkplatz stand. Die R+V Versicherung rät deshalb Skiurlaubern, immer ein Auge auf das Auto zu haben, wenn sie eine Rast einlegen. Die Dachbox mit der Skiausrüstung ist nicht fest mit dem Auto verbunden. Daher kommt die
Kfz-Versicherung nicht für Schäden durch Diebstahl auf. Dann schon eher die
Hausratversicherung. Dazu müsste die Skiausrüstung aber entweder im Kofferraum liegen oder das Auto mit der Ski-Dachbox in einer geschlossenen Garage stehen.
Deshalb sollte bei Fahrtunterbrechungen auf der Reise in den Skiurlaub stets ein Mitfahrer beim Auto bleiben. Die wäre selbst dann Pflicht, wenn der Skiurlauber eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat. Dennoch hat die Reisegepäckversicherung zumindest einen Vorteil: bei einem Unfall ist die Skiausrüstung versichert, heißt es in einer Mitteilung der R+V Versicherung.
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