Wer mit seiner
Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart hat, kann oftmals nicht die Steinschlagreparatur einiger Anbieter zum Nulltarif nutzen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.
Denn nach einem Pkw-Schaden ist der Versicherte mit Werkstattbindung dazu verpflichtet, die Vertragswerkstatt der Kfz-Versicherung aufzusuchen. Glasbruchreparateure zählen meist nicht zu den Partnerwerkstätten. Wer trotzdem hinfährt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder eine Selbstbeteiligung verlangt.
Zwar verspricht die Werkstattbindung einen Beitragsnachlass und Serviceleistungen wie einen Ersatzwagen oder Hol- und Bringdienste im Schadenfall, aber bei der Schadensabwicklung können diese Zwänge laut Bund der Versicherten mitunter lästig sein.
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