Bundesfamilienministerin Kristina Köhler (CDU) will durch Teilzeitarbeitsmodelle Berufstätige dazu ermutigen, pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Auch für Alleinerziehende und Eltern will die Familienminsterin die staatliche Hilfe ausweiten.
Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit für die Pflege von AngehörigenDie CDU-Politikerin will pflegenden Familienangehörigen die Möglichkeit geben, bei vorübergehendem Gehaltsverzicht weniger zu arbeiten. Wer nur 50 Prozent arbeitet, solle nach dem Willen der Ministerin 70 Prozent seines Gehaltes bekommen. Wenn der Pflegende nach Ende der Pflegezeit wieder 100 Prozent arbeitet, soll er zwanzig Prozent weniger verdienen, bis das zusätzlich gezahlte Geld zurückgeflossen ist. Dem Staat entstünden so keine zusätzlichen Kosten. In einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) sagte Köhler, dass schon heute 450.000 Deutsche ihre Angehörigen neben dem Beruf pflegten.
Kinderzuschlag für Alleinerziehende ausweitenZudem beklagt Köhler, dass zu viele Alleinerziehende von Armut bedroht sind. Daher soll der
Kinderzuschlag erweitert werden. Mit dem Zuschlag will die Bundesfamilienministerin verhindern, dass Berufstätige, die knapp über Hartz-IV-Niveau verdienen, wegen ihrer Kinder unter dieses Niveau fallen. Das Grenzalter für den Unterhaltsvorschuss soll von 12 auf 14 Jahre angehoben werden. Der Zuschuss soll auch dann gezahlt werden, wenn unterhaltspflichtige Väter nicht für ihr Kind aufkommen wollen.
Bezug von Elterngeld um zwei Monate verlängern
Die Zahl der Monate, für die Lebenspartner
Elterngeld beziehen können, soll um zwei Monate erhöht werden. Außerdem sagte Köhler der "FAS", dass sie ein Teilzeitelterngeld einführen wolle. Dieses könne mit einer Teilzeitarbeit kombiniert werden und soll doppelt so lange ausgezahlt werden wie das Elterngeld.
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