Die DAK und weitere Krankenkassen werden ihren Versicherten ab Februar einen Zusatzbeitrag berechnen. Das geht aus Medienberichten hervor. Bereits in der vergangenen Woche hatten vier Krankenkassen beim Bundesversicherungsamt (BVA) Anträge auf
Zusatzbeiträge noch in diesem Quartal eingereicht. Im Internet erklärt die DAK unter Berufung auf ein Pressegespräch von Gesundheitsexperten, dass "fast alle gesetzlichen Krankenkassen" gezwungen seien, bis zum Ende des Jahres Zusatzbeiträge zu erheben.
Sonderkündigungsrecht: Bei Zusatzbeitrag darf man Krankenkasse wechseln
Bisher hatten die großen Krankenkassen Zusatzbeiträge abgelehnt. Wenn eine Krankenkasse einen solchen Zusatzbeitrag erhebt, dann muss sie die Versicherten darüber informieren und Kündigungen akzeptieren. Selbst von Versicherten, die noch nicht 18 Monate bei ihr versichert sind. Die anderen Krankenkassen müssen die wechselwilligen Versicherten aufnehmen. So ist es im
Gesundheitsfonds vorgesehen.
Nicht alle Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge
Die DAK erklärt: "2010 werden Zusatzbeiträge die Regel". Dem stimmen aber nicht alle Krankenkassen zu. So erklärte die
AOK Berlin-Brandenburg im Dezember 2009, dass sie 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben werde. Auch die "AOK Plus" schloss für ihre Versicherten in Sachsen und Thüringen Zusatzbeiträge aus.
Die beiden größten Krankenkassen, die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse (TK), gaben auf Anfrage von banktip.de an, sie planten derzeit keinen Zusatzbeitrag. Die Barmer GEK will einen Zusatzbeitrag jedoch nicht ausschließen und die TK erklärte, man sei zuversichtlich, 2010 ohne Zusatzbeitrag auszukommen. Die Handelskrankenkasse (hkk) kündigt sogar eine Prämienausschüttung an ihre Versicherten an. Für Versicherte bieten sich also durchaus Wechselmöglichkeiten.
Krankenkassen vergleichen und wechseln lohnt sich
Ohne Einkommensprüfung ihrer Mitglieder dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von 8 Euro erheben. Führt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein, kostet das den Versicherten 96 Euro - und nur ihn, denn der Arbeitgeber zahlt keinen Zusatzbeitrag. Krankenkassen zu vergleichen und zu wechseln, lohnt sich also. Der
Krankenkassenrechner auf banktip.de zeigt an, welche Krankenkassen keinen Zusatzbeitrag berechnen.
Hintergrund: Zusatzbeitrag
Wenn eine Krankenkasse mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht auskommt, dann kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Er beträgt ein Prozent des Bruttoeinkommens. Zusatzbeiträge bis zu einer Höhe von acht Euro dürfen die Krankenkassen aber erheben, ohne das Einkommen der Versicherten zu prüfen.
Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, muss sie dies den Versicherten mitteilen. Die Versicherten dürfen die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nachdem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag mitgeteilt hat, eingegangen sein.
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