Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen im Ausland sind, genießen auch dort den Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt grundsätzlich für alle unternehmensbezogenen Tätigkeiten und den damit zusammenhängenden Wegen, teilt die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg mit.
Arbeitnehmer, die sich in Krisen- und Katastrophengebiete aufhalten, können sich zusätzlich gegen die Folgen von Naturkatastrophen und Gewalttaten außerhalb der Arbeitszeit absichern. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz bei der VBG ist neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet ist. Dafür gelten für die verschiedenen Länder unterschiedliche Fristen für die Entsendung.
Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären.
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