26.01.2010

Krankenkasse DAK: Einzelheiten zum Zusatzbeitrag

Die Krankenkasse DAK will zum 1. Februar einen Zusatzbeitrag einführen und ihre Versicherten bis zum 15. Februar darüber schriftlich informieren. Das bestätigte DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz auf Anfrage von banktip.de. Die vierwöchige Sonderkündigungsfrist zählt erst ab diesem Termin, erklärte der Sprecher der Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag werde erst abgebucht, wenn die Frist verstrichen ist, also zum 15. März.

Krankenkassen müssen vor Fälligkeit des Zusatzbeitrags informieren

Entgegen anders lautenden Medienberichten müssen die Krankenkassen ihre Versicherten nicht vier Wochen vor dem Inkrafttreten eines Zusatzbeitrags informieren. Ein Zusatzbeitrag könnte sogar rückwirkend beschlossen werden. Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten lediglich vier Wochen vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrags informieren, erklärte Ann Marini vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) gegenüber banktip.de. Die Fälligkeit regeln die Krankenkassen in ihren Satzungen. Der Zusatzbeitrag müsse auch nicht monatlich kassiert werden, denkbar sei auch ein Einzug pro Quartal, pro Halbjahr oder pro Jahr, sagte Marini.

Zusatzbeitrag und Hartz IV

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen den Zusatzbeitrag grundsätzlich ebenfalls zahlen. Das Jobcenter wird den Hartz-IV-Empfänger jedoch in der Regel auffordern, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt. Eine Kostenbeteiligung am Zusatzbeitrag sei dann denkbar, wenn der Hartz-IV-Empfänger wegen besonderer Leistungen bei seiner bisherige Krankenkasse bleiben muss, berichtet die "Berliner Zeitung".

DAK verteidigt Zusatzbeitrag

DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz rechtfertigte gegenüber banktip.de den Zusatzbeitrag als unausweichlich. Die Mittel aus dem Gesundheitsfonds deckten die Kosten der Krankenkassen derzeit nur zu 97 Prozent. Er bekräftigte deshalb die Ansicht, dass bis Mitte des Jahres 2010 die Hälfte aller Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag zahlen müssten.

Mit einer Anhebung des Einheitsbeitrags rechnet der DAK-Sprecher nicht. Das Gesetz über den Gesundheitsfonds sehe vor, dass der Einheitsbeitrag erst angehoben werden soll, wenn die Mittel aus dem Gesundheitsfonds die Kosten der Krankenkassen nur noch zu 95 Prozent decken. Mit einer Anpassung zu Beginn des Jahres 2011 rechne die DAK nicht, sagte Bodanowitz.

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