27.01.2010

Krankenkassen: Kartellamt prüft Zusatzbeiträge

Haben sich die Krankenkassen vor der Einführung von Zusatzbeiträgen abgesprochen? Dieser Frage muss laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" das Bundeskartellamt nachgehen. Dem Amt lägen Beschwerden von Verbrauchern vor, heißt es.

Krankenkassen dürfen keine Preisabsprachen treffen

Grundsätzlich haben die meisten gesetzlichen Krankenkassen als Unternehmen zu gelten. Wie die privaten Krankenversicherungen (PKV) dürfen auch die gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell keine Preisabsprachen treffen. Am Montag hatten jedoch gleich mehrere Krankenkassen zeitgleich angekündigt, dass sie Zusatzbeiträge einführen wollen.

Allgemeiner Zusatzbeitrag träfe Empfänger von Hartz IV besonders hart

Absprachen der Krankenkassen beim Zusatzbeitrag beträfen in besonderem Maß die Empfänger von Hartz IV. Sie müssen zwar ihre Krankenkassenbeiträge nicht selbst zahlen, wohl aber den Zusatzbeitrag. Sie dürfen zwar in eine andere Krankenkasse wechseln, dies wäre aber zwecklos, wenn bis Ende des Jahres fast alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, wie es viele Krankenkassen derzeit ankündigen. Die SPD und die Sozialverbände fordern daher, dass der Staat auch den Zusatzbeitrag übernimmt.

Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
AutoversicherungDie Kfz-Versicherung kann nicht nur bis Ende November gewechselt werden. Auch nach diesem Termin lohnt ein Vergleich der Tarife.
Zum Vergleich
FondsversicherungDie fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und der Anlage in Investmentfonds.
Ratgeber FLV
IBAN RechnerDer IBAN Rechner ermittelt Ihre internationale Bankverbindung. Diese benötigen Sie zum Überweisen ins und zum Geld empfangen aus dem Ausland.
IBAN-Rechner