28.01.2010

Verbraucherschützer kritisieren Bankgebühren

Zahlreiche Banken und Sparkassen verlangen immer mehr und immer höhere Gebühren von ihren Kunden. Einige Entgelte verstoßen sogar gegen höchstrichterliche Rechtssprechung, berichtet das "Handelsblatt". Daher mahnen Verbraucherschützer die Finanzinstitute vermehrt ab und gehen gegen die schwarzen Schafe unter den Banken vor. 

Dreist: Gebühren für die Bearbeitung des Nachlasses im Todesfall

So kosten Überweisungen, die nicht am Terminal, sondern per Überweisungsträger vorgenommen werden, bei fast allen Banken extra. Wer seinen Kontoauszug nicht innerhalb von drei Monaten abholt, erhält ihn per Post und muss mitunter bis zu fünf Euro dafür zahlen. Sogar bei der Bearbeitung des Nachlasses im Todesfall scheuen einige Banken nicht davor zurück, ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.

Verbraucherschützer prüfen Gebührenerhöhung beim Abheben

Das ruft Verbraucherschützer wie Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband auf den Plan. Die Verbraucherzentralen durchsuchen die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken und mahnen sie bei ungehörigen Gebühren ab.

Derzeit prüft der Verbraucherschützer mit seinen Kollegen, wie sie gegen die erneute Gebührenerhöhung für das Abheben von Bargeld vorgehen können. "Der Vorgang kostet die Banken nur ein paar Cent. Sätze von bis zu zehn Euro sind daher völlig überhöht. Es besteht der Verdacht auf sitten- und wettbewerbswidrige Preispolitik", sagt Pauli dem "Handelsblatt".

Unzufriedene Kunden wechseln zu selten

Die Banken würden den Konkurrenzkampf auf Kosten der Kunden austragen. Nach Ansicht von Pauli sollten die Wettbewerbsbehörden ein solches Gebaren den Banken endlich untersagen. Zwar können Kunden bei Gebührenerhöhungen ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen, allerdings könnte auch die neue Bank die Gebühren nach einigen Monaten anziehen.

Wer sich für eine andere Bank entscheidet, sollte auf die Gebühren sowie die Verfügbarkeit von Geldautomaten achten. Laut Pauli sind zwar viele Kunden mit den überhöhten Gebühren ihrer Hausbank unzufrieden, wechseln aber nicht, da vielen Verbrauchern ein Wechsel der Kontoverbindung zu aufwendig ist. Beispielsweise müssen Daueraufträge neu abgeschlossen werden und die neue Bankverbindung allen Lastschrifteinziehern mitgeteilt werden.

Benachrichtigungsgebühr für Rücklastschrift nicht rechtens

Mit der Lastschrift beschäftigen sich derzeit auch die Verbraucherschützer. Viele Banken verlangen eine Benachrichtigungsgebühr, wenn die Lastschrift nicht ausgeführt werden konnte. Pauli weist jedoch daraufhin, dass es den Banken bereits durch drei höchstrichterliche Urteile untersagt wurde, Gebühren für Rücklastschriften zu verlangen.

Auch bei Krediten müssen Kunden mit hohen Gebühren rechnen

Doch nicht nur bei Girokonten, auch bei Krediten schlagen viele Banken horrende Gebühren oben drauf. Nach Angaben von Jörg Schädtler von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden verlangen knapp 60 Institute 12 bis 30 Euro für die Führung eines Darlehenskontos bei Baufinanzierungen, weitere 70 Institute fordern eine Gebühr für die Bearbeitung von Darlehen. Die Sätze liegen dafür zwischen zwei und drei Prozent der Darlehensumme. "Bei Baufinanzierungen im sechstelligen Bereich kommt so schnell ein hübsches Sümmchen zusammen", sagt Schädtler der Zeitung.

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