01.02.2010

Leerverkäufe an der Börse wieder erlaubt

Im September 2008 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verbote für Leerverkäufe von Aktien, sog. Short Selling, verhängt. Jetzt ist das hochriskante Geschäft mit nicht vorhandenen Aktien wieder erlaubt. Die BaFin verlängerte die Verbote nicht.

Lage an den Finanzmärkten wieder gut genug für Leerverkäufe

Mit Ablauf des 31. Januar 2010 laufen die Verbotsverfügungen vom 19. und 21. September 2008 ersatzlos aus, teilte die BaFin mit. Damals wurden ungedeckte Leerverkäufe mit insgesamt 11 Finanztiteln, darunter Aktien der Deutschen Bank, Commerzbank und Postbank, verboten.

"Die Lage an den Finanzmärkten habe sich während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen, welche die BaFin auf dem Höhepunkt der Finanzkrise erlassen hatte, verzichtet werden kann", so die Behörde weiter. Man prüfe jedoch laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten und werde bei einer erneuten Verschärfung neue Regulierungen für das "Short Selling" erlassen.

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