03.02.2010

Steuerberater muss auf Klagefrist hinweisen

Ein Steuerberater muss seinen Mandanten an den Ablauf der Klagefrist erinnern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist die Klage unzulässig. Dies hat das Finanzgericht Köln (Az. 12 K 3102/09) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt den Steuerbescheid dem Steuerberater des Klägers zugeschickt. Dieser hatte die Entscheidung dem Kläger erst zwei Wochen später übersandt und auf die Klagefrist hingewiesen. Da der Kläger zu diesem Zeitpunkt zweieinhalb Wochen im Urlaub war, erhob er die Klage erst nach Ablauf der einmonatigen Klagefrist.

Die Richter des Kölner Finanzgerichts wiesen die Klage ab. Ein Steuerberater müsse nicht nur den Steuerbescheid weiterleiten und auf die Klagefrist hinweisen. Vielmehr müsse er müsse sich aktiv um die Einhaltung der Klagefrist bemühen und notfalls vorsorglich Klage erheben. Zwar stellt das Kölner Finanzgericht fest, dass der Steuerberater seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, mit dem Urteil rechnet das Gericht aber das Verschulden des Steuerberaters dem Kläger zu.

Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
Steuern 2012 Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.
...weiter
SteuerbescheidWenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter