Mehrere gesetzliche
Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge von mehr als acht Euro erheben. Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) und die BKK Heilberufe fordern rückwirkend zum ersten Januar den höchstmöglichen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Einkommens. Das berichtet die "Rheinische Post".
Der Höchstbetrag liegt laut Gesetzestext bei einem Prozent des Einkommmens eines Krankenversicherten und wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.750 Euro brutto berechnet. Der Höchstbetrag kann also 37,50 Euro nicht überschreiten. Die Ein-Prozent-Regelung sei nach Angaben der GBK sozial gerechter. Denn so müsse ein Student und ein Versicherter mit einem Nettoeinkommen von 400.000 Euro nicht den gleichen Beitrag zahlen.
Auch die BKK Westfalen-Lippe verwies auf die größere Gerechtigkeit der Ein-Prozent-Regel. Die Kasse verlangt zwölf Euro und muss daher eine Einkommensprüfung ihrer Versicherten vornehmen. Studenten mit einem monatlichen Einkommen von 500 Euro müssten nach Angaben der Kasse nur fünf Euro Zuschlag zahlen.
Gegenüber der "Stiftung Warentest" versicherten dagegen rund
50 Krankenkassen, dass sie 2010 keinen Zusatzbeitrag einführen wollen. Dazu zählen unter anderem die AOK Rheinland/Hamburg und die IKK-Südwest. Gegenüber banktip.de erklärte auch die größte Krankenkasse, die Barmer GEK, dass sie 2010 ohne Zusatzbeitrag auskommen werde.
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