08.02.2010

7,3 Mio. Euro Schadenersatz für Steuersünder

Ertappte Steuersünder müssen in der Regel Geld ans Finanzamt zahlen. Unter Umständen können sie aber auch Geld bekommen, wie jetzt ein Gericht in Liechtenstein entschied. Es sprach einem deutschen Steuersünder rund sieben Millionen Euro Schadenersatz zu, die ihm seine Bank jetzt zahlen muss.

Bank soll zu spät über Datenklau informiert haben

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, befand das Fürstliche Landgericht in Vaduz, dass dem Kunden einer früheren Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT ein Schadenersatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro zusteht. Nach Ansicht der Richter hatte die Bank ihren Kunden zu spät darüber informiert, dass seine Daten gestohlen wurden. Die Daten wurden zusammen mit denen weiterer LGT-Kunden von dem Dieb an die Bundesrepublik verkauft, die damit hinterzogene Steuern bei den betreffenden Personen eintrieb. Darunter befand sich der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel.

Steuersünder hatte keine Möglichkeit, sich selbst anzuzeigen

Wie auch andere Steuersünder argumentierte der Kläger damit, dass er ja selbst zum Finanzamt hätte gehen und sich hätte anzeigen können, wenn er nur rechtzeitig von dem Diebstahl gewusst hätte. Die vom Fiskus zeitlich befristete Amnestie wäre dann ebenfalls eine Lösungsmöglichkeit gewesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Mit dem Liechtensteiner Urteil ist nun erstmals eine gerichtliche Entscheidung zugunsten eines ertappten Steuerflüchtlings gefallen. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig, da das Nachfolgeunternehmen der LGT Treuhand, die Fiduco Treunhand AG, Berufung angekündigt hat. Sollte die Entscheidung Bestand haben, werden noch einige Steuersünder den Gang zum Gericht einschlagen.

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