13.02.2010

Kein Recht auf Girokonto bei der Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank muss dem Versicherungskonzern Talanx kein Girokonto anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Donnerstag entschieden (Az.: 1 K 2319/09.F). Die Richter entschieden, dass für die Bundesbank kein Kontrahierungszwang bestehe, also eine Verpflichtung, Kunden aufzunehmen. Sie sei nicht einmal verpflichtet, in einem Verwaltungsakt über die Eröffnung eines Girokontos zu entscheiden. Und das hatte die Notenbank auch nicht getan.

Der Versicherungskonzern hatte ein Girokonto bei der Bundesbank beantragt und hatte darauf keine Antwort erhalten. In der Klage berief sich Talanx darauf, dass die Bundesbank ein Monopol auf insolvenzsichere Girokonten habe. Ein solches Konto wollte der Konzern eröffnen. Außerdem führe die Bundesbank derzeit mehrere Girokonten.

Bundesbank: Kein Wettbewerb mit Geschäftsbanken

Die Bundesbank hatte sich auf ihre eigentliche Aufgabe, die Erhaltung der Geldwertstabilität berufen. Bereits aus ordnungspolitischen Gründen sei die Erweiterung des Kreises der potenziellen Kontoinhaber bei der Notenbank abzulehnen. Die Annahme von Giroeinlagen von Talanx oder anderen Wirtschaftsunternehmen führe gerade in Krisensituationen dazu, dass Liquidität bei den Kreditinstituten abgezogen würde und so zur Verschärfung der Liquiditätskrise beitrage. Dies widerspreche den Aufgaben und Zielen der Deutschen Bundesbank.

Das Verwaltungsgericht gab der Bundesbank Recht. Es entschied, dass die Bestandskunden der Notenbank nicht mit dem Versicherungskonzern vergleichbar seien. Auch der Einwand von Talanx, man sei "systemrelevant", begründet nach Ansicht der Richter keinen Anspruch auf eine Neubescheidung bezüglich des Girokontos. Talanx hat einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Hintergrund: Girokonto bei der Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank darf keine Girokonten führen. Von dieser Regel macht die Notenbank nur für einen begrenzten Kundenkreis eine Ausnahme und nur dann, wenn das aus geldpolitischen oder logistischen Gründen notwendig ist. So besitzen beispielsweise Banken und Sparkassen Girokonten bei der Notenbank. Die Bankleitzahl einer Bank ist gleichzeitig deren Kontonummer bei der Bundesbank, erklärte Bundesbank-Sprecherin Madleen Petschmann auf Anfrage von banktip.de.

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