Der Bundesrat will die Gerichtsvollzieher privatisieren. Die Gerichtsvollzieher sollten künftig nicht mehr zwingend Beamte sein müssen. Dazu hat die Länderkammer zwei Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht. Der Bundesrat will dadurch Gläubigern dazu verhelfen, ihre
gerichtlich anerkannten Forderungen schneller durchzusetzen.
Private Gerichtsvollzieher sollen Länderkassen entlasten Außerdem sollen die Länderhaushalte entlastet werden. Durch die Privatisierung könnten die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um den Sparzwängen der Länderhaushalte Rechnung zu tragen, teilte der Bundesrat am Freitag mit.
Wettbewerb unter Gerichtsvollziehern Die Aufgaben von Gerichtsvollziehern könnten auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig wären. Dabei sollen neue Leistungsanreize geschaffen werden. Der Gläubiger soll zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern wählen können.
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