16.02.2010

FDP-Gesundheitsminister missachtet Datenschutz

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) missachtet den Schutz sensibler Patientendaten. Nach seinen Plänen soll eine befristete Übergangsregelung zur Weitergabe von Informationen von gesetzlich Krankenversicherten an private Abrechnungsstellen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der der "Berliner Zeitung" vorliegt.

Rösler missachtet Gerichtsurteil zum Datenschutz

Das Bundessozialgericht hatte im Dezember 2008 verfügt, dass Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Abrechnungen weitergeben dürfen. Dies gilt auch dann, wenn Patienten eine Einwilligungserklärung zur Weitergabe ihrer Daten abgegeben haben. Das liege am besonderen Schutz personenbezogenen Gesundheitsdaten, urteilte das BSG.

Nach dem für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Sozialgesetzbuch dürfen streng genommen nur die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Daten der Patienten umgehen. Sie unterliegen im Unterschied zu privaten Anbietern den strengen Datenschutzregeln des Sozialrechtes, schreibt die Zeitung.

Rösler will Datenweitergabe bis 2011

Die damalige große Koalition aus Union und SPD erließ eine bis Mitte 2010 geltende Übergangsregelung. Seitdem dürfen Patienten- und Leistungsdaten beispielsweise bei sogenannten Hausarztverträgen oder bei der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus an private Dienstleister zur Abrechnung gegeben werden. Von diesem Verfahren sind nach Angaben der Zeitung Millionen Versicherte betroffen.

Gesetzliche Neuregelung dieses Jahr

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar akzeptierte die Übergangsregelung unter der Bedingung, spätestens dieses Jahr eine gesetzliche Neuregelung zu verabschieden. Diese Gesetzesänderung müsse sicherstellen, dass der Datenschutz bei der Weitergabe von Patientendaten an private Dienstleister gewährleistet bleibt. Rösler dagegen wolle die Ausnahmegenehmigung bis 30. Juni 2011 verlängern und so die Gesetzesänderung aufschieben. Die Praxis der Einbeziehung privater Abrechnungsstellen solle "vorübergehend weiter ermöglicht" werden, heißt es ohne weitere Erläuterung in dem Referentenentwurf des Ministeriums.

Kritik von Kassenärztlicher Vereinigung

Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, sagte gegenüber der Zeitung: "Wir bleiben bei unseren Bedenken". KBV-Chef Andreas Köhler hatte stets argumentiert, die privaten Abrechnungsfirmen böten nicht die Datensicherheit, wie sie der Verband der Kassenärztlichen Vereinigung gewährleisten könne. Zuletzt geriet die BKK Gesundheit in die Kritik, die sensible Daten ihrer Versicherten an einen privaten Dienstleister weitergab, der damit nicht sorgsam umging.

Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
AutoversicherungDie Kfz-Versicherung kann nicht nur bis Ende November gewechselt werden. Auch nach diesem Termin lohnt ein Vergleich der Tarife.
Zum Vergleich
FondsversicherungDie fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und der Anlage in Investmentfonds.
Ratgeber FLV
IBAN RechnerDer IBAN Rechner ermittelt Ihre internationale Bankverbindung. Diese benötigen Sie zum Überweisen ins und zum Geld empfangen aus dem Ausland.
IBAN-Rechner