18.02.2010

Vermieter muss auch alte Mietmängel beheben

Ein Vermieter muss Mängel in einer Wohnung beseitigen, auch wenn diese schon seit Jahren bestehen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) und stärkt damit die Rechte der Mieter (Az.: VIII ZR 104/09).

Eine 81-jährige Mieterin klagte auf den nachträglichen Einbau einer Trittschallschutzdämmung für das über ihrer Wohnung liegende Dachgeschoss. Mehrfach hatte die Rentnerin den Vermieter auf den bestehenden Mangel hingewiesen. Dieser verweigerte die nachträgliche Dämmung mit der Begründung, dass die Mieterin den Mangel schon seit Jahren hingenommen habe.

Nach Auffassung des BGH kann der Anspruch des Mieters auf die Beseitigung von Mängeln allerdings nicht verjähren. Der Vermieter ist demnach dauerhaft dazu verpflichtet, Mängel durch entsprechende Renovierungsarbeiten zu beheben.

Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
Kosten HauskaufWohneigentum gilt als sichere Investition für die Zukunft. Doch zum Kaufpreis kommen noch weitere Kosten dazu.
...weiter
IBAN RechnerDer IBAN Rechner ermittelt Ihre internationale Bankverbindung. Diese benötigen Sie zum Überweisen ins und zum Geld empfangen aus dem Ausland.
IBAN-Rechner
Wohngebäude-versicherungGefahren drohen auch dem Eigenheim. Hier hilft die Wohngebäude-versicherung. Banktip.de erklärt, was damit versichert ist.
...weiter