Das Bundeskartellamt hat aufgrund des Verdachts von verbotenen Absprachen bei den Zusatzbeiträgen ein förmliches Verfahren gegen neun
Krankenkassen eingeleitet. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, hat die Behörde
nach mehrwöchiger Vorprüfung die Kassen aufgefordert, Auskunft über die erhobenen Zusatzbeiträge binnen drei Wochen zu geben. Umstritten ist jedoch, ob das Bundeskartellamt überhaupt zuständig ist.
Neben der DAK und der KKH Allianz hat auch die BKK Westfalen-Lippe bestätigt, das Schreiben erhalten zu haben. Den Vorwurf der Kartellabsprache weisen die Krankenkassen zurück. Die Kassen bezweifeln, ob die Behörde überhaupt zuständig sei, denn nach ihrer Ansicht gelten für Krankenkassen die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches. Allerdings wurden die Kassen schon früher vom Bundesgerichtshof als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts behandelt.
Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn prüft die Zusatzbeiträge. Von neun Anträgen überregionaler Kassen seien bereits sechs genehmigt, sagte ein Sprecher des BVA dem Blatt.
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