22.02.2010

Geldanlage: Beratungsprotokoll kommt gut an

Über drei Viertel der Privatanleger halten das seit Januar 2010 vorgeschriebene Beratungsprotokoll bei Geldanlage für sinnvoll. Elf Prozent der Befragten haben bereits ein Beratungsgespräch mit Protokoll durchgeführt. Nur drei Prozent der Privatanleger sind mit der neuen Regelung unzufrieden. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Privatanlegern, die TNS Infratest im Auftrag der DZ BANK Anfang Februar durchgeführt hat.

Wissensstand über Beratungsprotokoll recht hoch

Der Wissensstand der Privatanleger über das Thema Beratungsdokumentation ist bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten relativ hoch, ergab die Umfrage. So erklärte jeder dritte Anleger, sich sehr gut mit dem Thema auszukennen. 45 Prozent sagten, sie hätten schon vom Beratungsprotokoll gehört, würden jedoch keine Details kennen. Lediglich ein knappes Viertel der Privatanleger gab dagegen an, bisher noch nicht von der neuen Pflicht der Banken gehört zu haben. 

Zustimmungsquote sinkt leicht nach Praxistest

Lediglich 4 Befragte (3 Prozent) sagten, mit dem Beratungsgespräch nicht zufrieden gewesen zu sein. Insgesamt empfinden 13 Prozent die neue Regelung des Beratungsprotokolls als nicht sinnvoll. Die Zustimmungsquote für das Protokoll geht außerdem leicht nach unten (von 75 auf 67 Prozent) bei denjenigen Privatanlegern, die bereits ein protokollpflichtiges Beratungsgespräch geführt haben.

Anlegerschutz und Transparenz durch Protokoll

An erster Stelle steht für die Befragten die Absicherung der Geldanlage. Dabei spielt der Aspekt der rechtlichen Grundlage eine wichtige Rolle. Viele Anleger versprechen sich von der Dokumentation des Beratungsgesprächs außerdem eine höhere Transparenz. Allerdings gehen nur 56 Prozent der Anleger davon aus, dass das Beratungsprotokoll auch die Qualität der Beratungsinsgesamt verbessere. Dieser Zustimmungswert verringert sich noch einmal, sobald nur die Anlegergruppe betrachtet wird, die ein solches Gespräch bereits geführt hat. In dieser Gruppe sind nur noch 46 Prozent der Meinung, die Protokollpflicht verbessere die Beratung.

Maß an persönlichen Informationen angemessen

Deutlich mehr kritische Stimmen (jeder dritte Anleger) gibt es bei den Antworten auf die Frage, ob die Kunden aufgrund des Beratungsprotokolls zu viele persönliche Informationen offen legen müssen. Zwei Drittel empfinden die Menge an Informationen als angemessen. Die Zustimmungsquote ist zudem bei denjenigen größer, die bereits ein Beratungsgespräch mit Protokoll geführt haben. Von ihnen sagten 75 Prozent, dass das Maß an persönlichen Informationen angemessen sei.

Die telefonische Umfrage wurde von TNS Infratest in der Zeit vom 1. bis zum 6. Februar 2010 durchgeführt. Die Stichprobe von 1.131 ist repräsentativ für anlage-affine Personen in der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren.

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