26.02.2010

eBay: Bundeskartellamt prüft PayPal-Pflicht

Das Bundeskartellamt prüft, ob bei eBay mit der Pflicht zum Online-Bezahldienst PayPal ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Seit dem 25. Februar müssen zahlreiche Privat- und Gelegenheitsnutzer mit weniger als 50 Bewertungspunkten den konzerneigenen Online-Bezahldienst PayPal anbieten. Den Online-Verkäufern entstehen so zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis. Nach etlichen Beschwerden hat das Bundeskartellamt eine Untersuchung gegen das Online-Auktionsportal eingeleitet. Das berichtet das Magazin "WirtschaftsWoche" in seiner Onlineausgabe.

Missbraucht eBay seine Marktposition?

Es werde nun gepüft, ob eBay seine Marktposition missbraucht. Ein formelles Verfahren ist damit allerdings noch nicht eingeleitet, betonte Kartellamtssprecher Kay Weidner.

eBay müsse nun seine Gründe für die neue Regelung erläutern. Das Internet-Auktionshaus begründet die Verpflichtung mit einem besseren Schutz für Käufer. So können diese bei PayPal-Zahlungen ihr Geld zurück erhalten, wenn die bestellte Ware nicht geliefert werde. Da viele Kunden gerade bei Anbietern mit wenigen Bewertungen skeptisch seien, würde PayPal eine zusätzliche Absicherung bieten, heißt es im Artikel.

Kartellamt prüft mögliche Vorrangstellung von eBay

Beim weiteren Vorgehen des Bundeskartellamtes wird es eine große Rolle spielen, ob es eBay eine marktbeherrschende Stellung zuschreibt, heißt es im Artiekl. Dies sei jedoch noch nicht eindeutig klar, da es große Wettbewerber wie Amazon gebe, hieß es beim Bundeskartellamt.

Wie das IT-Portal "heise.de" zum gleichen Thema berichtet, erklärte eBay inzwischen, dass man es begrüße, "mit dem Bundeskartellamt zu der zusätzlichen Absicherung, die wir auf eBay einführen, in Dialog zu treten". Man stehe bereits mit den Wettbewerbshütern in Kontakt, "um die Hintergründe und Ziele der Initiative dazulegen und zu erläutern, wie unsere Käufer und unsere Verkäufer davon profitieren werden".

eBay sei überzeugt, dass der Zwang für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, PayPal als Bezahlmethode anzubieten, rechtlich völlig unbedenklich sei. Zudem habe man bereits vor der Ankündigung der Initiative das Bundeskartellamt über die Pläne informiert.

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