02.03.2010

BA führt Prüfgrenze bei sittenwidrigem Lohn ein

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne festgelegt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz-IV-Empfänger erst dann vorgehen, wenn die Löhne "im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde" liegen. Das teilt der Südwestrundfunk (SWR) mit, der in seinem Fernsehmagazin "Report Mainz" darüber berichtete.

BA wird erst bei drei Euro pro Stunde aktiv

Gegenüber "Report Mainz" bestätigte BA-Vorstand Heinrich Alt: "Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner." Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidung vom 22. 04.2009, 5 AZR 436/08) liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn beziehungsweise unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall, heißt es in der Mitteilung.

ARGEn können Geld zurück verlangen

Die ARGEn können gegen Arbeitgeber, die sittenwidrige Arbeitslöhne zahlen, gerichtlich vorgehen und Geld zurück verlangen. Denn sie müssen bei zu niedrigen Löhnen mit Sozialleistungen ausgleichen, was der Arbeitgeber zuwenig an Lohn zahlt. Diejenigen, die auf diese Weise zusätzlich zu ihrem Job finanzielle Hilfe vom Staat erhalten, nennt die BA Aufstocker: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zählen etwa 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger zu ihnen - sie bekommen teilweise Niedriglöhne, die sittenwidrig und damit verboten sind.

Im Gaststättengewerbe um die 100.000 Niedriglöhner

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat "Report Mainz" erstmals Zahlen vorgelegt: "Wir schätzen, dass die Zahl sich schon auf 100.000, weit über 100.000 bewegen wird, von Leuten, die einen sittenwidrigen Lohn bekommen und darüber hinaus sich dann Zuschüsse vom Arbeitsamt holen müssen", sagte Uwe Hildebrandt, Landesbezirksvorsitzender der NGG-Südwest. Die von der BA eingeführte Prüfgrenze nannte er einen "Skandal".

BA-Regelung scharf kritisiert

Auch der Arbeitsmarktexperte Prof. Stefan Sell von der FH Koblenz-Remagen kritisiert die neue Regelung der BA scharf. Bei der festgelegten neuen Prüfgrenze der BA gehe es förmlich um eine "Einladung zum Lohnwucher": Solange sich der Arbeitsgeber knapp über den drei Euro bewegt, komme er nicht ins Visier einer Überprüfung zum Beispiel durch die ARGEn. "Man bewegt sich hier also quasi amtlich bestätigt im zulässigen Raum", sagte er gegenüber "Report Mainz".

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