Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 

Die Bundesregierung prüft, ob sich Selbständige auch nach dem 31. Dezember 2010 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern können sollen. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, die nach den bisherigen Erfahrungen mit der Weiterversicherung gefragt hatten. Hintergrund der Anfrage ist das Auslaufen der entsprechenden Regelung Ende 2010. Danach können sich seit dem 1. Februar 2006 bestimmte Gruppen von Selbständigen unter definierten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Erfolgsmodell freiwillige Arbeitslosenversicherung

Das Interesse der Zielgruppe an der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist nach Angaben der Bundesregierung gestiegen: Im Jahr 2006 wurden 88.135 Anträge von Selbständigen auf ein Versicherungspflichtverhältnis gestellt. Davon sind nach Regierungsangaben 75.813 bewilligt worden. Im Jahr 2009 sind schon 94.091 gestellt worden (bewilligt: 88.816). Bei den Auslandsbeschäftigten, die ebenfalls die Regelung nutzen können, seien es 1.678 (1.445) im Jahr 2006, 3.382 (2.967) im Jahr 2009 gewesen, berichtet die Bundesregierung.

Bundesregierung muss bald entscheiden

Die Gewerkschaft Ver.di sieht die Bundesregierung in der Pflicht: "Man muss ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, um Anspruch auf Leistungen zu erwerben", erklärt Veronika Mirschel, Referentin für Selbstständige bei der Gewerkschaft Verdi der "Frankfurter Rundschau". Selbstständige, die sich jetzt versichern wollen, können nach geltender Regelung nur noch zehn Monate einzahlen. Wenn die Regelung nicht fortgeschrieben wird, wären die Beiträge dann futsch.

Zusatzeinnahmen für Bundesagentur

Die Bundesagentur für Arbeit erzielte Einnahmen durch die Selbständigen und Auslandsbeschäftigten: Sie seien von 17,766 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 32,934 Millionen Euro im Jahr 2009 durch die Selbständigen gestiegen, erklärt die Bundesregierung. Die Auslandsbeschäftigten hätten 328.000 Euro im Jahr 2006 in die BA-Kassen gezahlt. Im Jahr 2009 seien es 898.000 Euro gewesen.

Mehr Selbstständige beziehen Arbeitslosengeld

Gefragt nach dem Leistungsbezug der Betroffenen schreibt die Bundesregierung, dass es sich nicht genau ermitteln lasse, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschließlich auf Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung beruhe. Statistisch nachweisbar seien nur Fälle, in denen mit Hilfe von Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung Ansprüche auf Arbeitslosengeld entstanden seien.

Das könnten sowohl ausschließlich Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung als auch sogenannte Mischzeiten sein. Demnach hätten im Jahr 2006 nur 187 Selbständige Arbeitslosengeld bezogen. Im Jahr 2009 sei diese Zahl auf 4.968 gestiegen. Bei den Auslandsbeschäftigten sei die Zahl von 92 im Jahr 2006 auf 240 in 2009 gestiegen.

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