Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will bestimmte Formen von
Leerverkäufen verbieten. Wie das Bundesfinanzministerium gestern mitteilte, sollen damit Risiken aus spekulativen Geschäften verhindert werden. Bei einem Leerverkauf verkaufen Spekulanten Wertpapiere, die sie zum Zeitpunkt des Geschäfts noch gar nicht besitzen. Durch den vermuteten Wertverlust hoffen die Spekulanten, die
Aktien billiger einkaufen zu können, als sie sie verkauft haben.
Verbot von ungedeckten Leerverkäufen
Schon im September 2008 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), befristete Verbote für Leerverkäufe von Bankaktien ausgesprochen. Mit der Gesetzesiniative vom Finanzministerium sollen ungedeckte Leerverkäufe grundsätzlich verboten werden.
Bei ungedeckten Verkäufen leihen sich Investoren die verkauften Wertpapiere nicht, so wie es bei den gedeckten Leerverkäufen üblich ist, sondern verkaufen die Aktien ohne in deren Besitz zu sein. Für die gedeckten Leerverkäufe will Schäuble Meldevorschriften einführen, die die Transparenz bei den Geschäften erhöhen soll.
BaFin soll bei Falschberatung Bußgelder verhängen Aber auch den Anlegerschutz will Schäuble mit dem Gesetz verbessern. So soll die BaFin künftig bei Falschberatung oder bei fehlender Offenlegung von Provisionen Bußgelder an die Banken verhängen können.
Zudem sollen die Anforderungen an die Beratung und die Vermittlung von Produkten des grauen Kapitalmarkts verschärft werden. Die Banken sollen unter anderem zur anlegergerechten Beratung, zum Führen von Beratungsprotokollen und zur Offenlegung von Provisionen gezwungen werden, so wie das Wertpapierhandelsgesetz für den Kapitalmarkt bereits vorsieht.
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