05.03.2010

Niedrigere Krankenkassenbeiträge für Selbstständige

Die Bundestagsfraktion der Linkspartei will die Beiträge von so genannten Solo-Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) senken. Dazu schlagen die Abgeordneten in einem Antrag vor, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige auf das Niveau der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage freiwillig Versicherter in den Krankenkassen abzusenken. Damit würden die monatlichen Mindestbeiträge für diese Personengruppe von knapp 200 Euro auf etwa 127 Euro sinken.

Zur Begründung heißt es, Selbstständige würden bei den Krankenkassen als freiwillig Versicherte geführt. Bei der Festsetzung ihres Beitrags werde ein Mindesteinkommen von 1.916,25 Euro angenommen. Dies solle ausschließen, dass sich gut verdienende Unternehmer für die Krankenversicherung "arm rechnen" könnten. Diese Regelung werde jedoch der wirtschaftlichen Lage von Solo-Selbstständigen nicht gerecht, erklärt Die Linke. Solo-Selbstständige erreichten oft weniger Einkommen als die 1.277,50 Euro an Einkommen, die im Gesetz als Mindesteinkommen für Selbstständige angenommen würden. Dieses Mindesteinkommen führt zu einem Mindestbeitragssatz von 190 Euro zur gesetzlichen Krankenkasse.

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