06.03.2010

Schwere Mängel in Beratungsprotokollen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor schweren Mängeln in Beratungsprotokollen von Banken und Sparkassen. Die Verbraucherschützer berufen sich auf eine Stichprobe von 14 Beratungsprotokollen und Erfahrungen aus den Beratungsstellen. Seit Jahresbeginn müssen Geldinstitute ein Beratungsprotokoll ausfüllen, wenn sie über Geldanlagen beraten.

Falsche Angaben im Beratungsprotokoll

Die Verbraucherschützer warnen jedoch vor falschen Angaben im Beratungsprotokoll. So wollte ein Institut einer Verbraucherin einen Immobilienfonds verkaufen, obwohl die Frau um eine sichere Geldanlage gebeten hatte und im Protokoll sogar handschriftlich der Hinweis "Sicherheit" stand. Der Berater verkaufte der Kundin dennoch einen Immobilienfonds. Er kreuzte im Protokoll an, dass auf Wunsch der Kundin vom zuvor ermittelten Risikoprofil abgewichen werde. Ohne Wissen der Kundin.

Banken fordern Unterschrift unter Beratungsprotokoll

Die Verbraucherzentrale bemängelt zudem, viele Institute forderten von ihren Kunden eine Unterschrift unter das Beratungsprotokoll. Diese Unterschrift sei jedoch nicht verpfichtend und verschlechtere im Streitfall die Rechtsposition der Anleger. Wenn ein Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt, dass die Bank ihm auf seinen Wunsch hin ein falsches Produkt verkauft, könnte er vor Gericht schlechte Karten haben.

Allerdings seien viele Verbraucher gezwungen, die Protokolle zu unterschreiben, wenn sie ihrer Hausbank nicht den Rücken kehren wollen, berichten die Verbraucherschützer. So habe sich eine Sparkasse geweigert, einem Kunden ein empfohlenes Produkt zu verkaufen, weil dieser sich geweigert hatte, das Beratungsprotokoll zu unterschreiben.

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