10.03.2010

Auch ausländische Broker haften für Verlustgeschäfte

Auch ausländische Brokerfirmen können für Verlustgeschäfte von deutschen Anlegern haftbar gemacht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 93/09).

Im entschiedenen Fall hatte ein deutscher Vermittler von Terminoptionsgeschäften für seine Kundin 6.000,- Euro in eben solche hochriskanten Geschäfte an der New Yorker Börse investiert. Die Börsengeschäfte wickelte er über eine Brokerfirma in New Jersey ab, die ihm den Börsenzugang gegen Bezahlung bereitstellte. Die Transaktionen des Vermittlers wurde von der Brokerfirma unkontrolliert und vollautomatisch durchgeführt.

Hohe Gebühren und Provisionen

Im Vertrag zwischen der Kundin und dem Vermittler wurden umfangreiche Gebühren und Gewinnbeteiligungen für den Vermittler und die Brokerfirma vereinbart. Als die Kundin die Geschäftsbeziehung nach rund zwei Jahren beendete, bekam sie von ihren 6.000,- Euro nur noch 205,01 Euro zurück.

Sittenwidrige Optionsgeschäfte

Der Bankensenat des Bundesgerichtshofes entschied nun, dass nicht nur der Vermittler, sondern auch die Brokerfirma der Kundin den Schaden ersetzen muss. Die hochriskanten Optionsgeschäfte seien aufgrund der verlangten Gebühren und Gewinnbeteiligungen von vornherein chancenlos gewesen. Deswegen habe der Vermittler seine Kundin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Brokerfirma habe sich an dieser Schädigung beteiligt und sei deshalb auch schadensersatzpflichtig (§§ 830, 826 BGB).

Kein unkontrollierter Börsenzugang für dubiose Anlagen

Die Brokerfirma sei geschäftserfahren und außerdem über die hohe Missbrauchsgefahr bei der Vermittlung von Terminoptionsgeschäften unterrichtet. Ihre Beteiligung an dem sittenwidrigen Verhalten des Vermittlers sei darin zu sehen, dass sie ihm über ihr automatisches Online-System einen unkontrollierten Zugang zur New Yorker Börse ermöglicht hat. Dabei habe die Brokerfirma zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Vermittler die Klägerin zu von vornherein chancenlosen Börsentermingeschäften veranlasst hat.

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