10.03.2010

Geldanlage: Aigner will Bankberatung verbessern

Mit "Beipackzetteln" für Finanzprodukte und Beratungsprotokollen will sich die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) nicht zufrieden geben. Sie will die Rechte der Kunden bei der Finanzberatung weiter stärken. Dazu soll sich die Bankenaufsicht stärker den Verbrauchern zuwenden. Das sagte Aigner der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ).

Anerkennend äußerte sich die Verbraucherschutzministerin über die Informationsblätter (Beipackzettel) der ING DiBa und der Deutschen Bank. Aigner hofft, dass sich die Banken und Sparkassen auf einen vergleichbaren Standard einigen können. Gesetzliche Vorgaben für die Produktinformationen will die Ministerin vorerst nicht einführen. "Eine gesetzliche Lösung hätte den Nachteil, dass es länger dauern würde", sagte Aigner der "FAZ".

Ministerin räumt Defizite bei Beratungsprotokollen ein

Ein Urteil über die Beratungsprotokolle, die die Banken seit Jahresbeginn für eine Beratung zur Geldanlage machen müssen, wollte die Ministerin derzeit noch nicht fällen. Allerdings räumte Aigner ein, dass noch Defizite bei den Protokollen beständen.

BaFin soll Falschberatung sanktionieren

Zudem müssten Verstöße bei der Kundenberatung laut Aigner strikter sanktioniert werden. So sollten Berater, die gegen die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen, keine Anlageberatung mehr durchführen dürfen. Gegen falsch beratende Finanzinstitute will die Verbraucherschutzministerin Bußgelder verhängen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse in solchen Fällen eingreifen und die Belange der Verbraucher stärker berücksichtigen. Dafür sei eine Umstellung der Bankenaufsicht nötig. Ob dies in Form eines Verbraucherbeirates bei der BaFin geschehen solle, ließ die Ministerin offen.

Bankenberater sollen zertifiziert werden

Aber auch die Qualifizierung und Zulassung von Finanzberatern hat die Ministerin im Blick. Wer verschiedene Produkte verkauft, müsse eine breitere Ausbildung haben, forderte Aigner in der "FAZ".

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