Mit einem Gerichtsbeschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin) verpflichtet, bei einer Privatklage Unterlagen über Banken herauszugeben (Az.: 6 A 1684/08). Ein Mann hatte Einsicht in die amtlichen Informationen über eine Bank verlangt, da er diese wegen Spekulation mit seiner
Geldanlage verklagen wollte.
Die BaFin hatte den Zugang zu den Informationen verweigert. Bei der Aufsichtsbehörde befürchtete man, dass die Banken bei einer Weitergabe der Informationen ihre Zusammenarbeit mit der BaFin einschränken oder beenden würden. Zudem müssten rund 7.500 Seiten personenbezogenes Material zuvor anonymisiert werden. Diesen Verwaltungsaufwand wollte die Behörde nicht leisten.
Die Einwände ließen die Richter aus Kassel nicht zu und verpflichteten die BaFin zur Herausgabe der Informationen. Ob der Kläger jedoch in vollem Umfang Einsicht in die Unterlagen erhält, ließ das Verwaltungsgericht offen. In einem weiterem Verfahren müsse geprüft werden, ob die Unterlagen geheime Informationen enthalten, die vom Informationszugang der Öffentlichkeit ausgenommen sind.
Tipps der Redaktion:
Verwandte Artikel
Tags