Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder medizinische Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann von der
gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden. Davor warnt die R+V Versicherung unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (Az. S 4 KR 38/08).
Nach Alkoholunfall bittet die Krankenkasse zur Kasse Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer bei einer Alkoholfahrt einen Unfall verursacht und sich dabei verletzt. Die Richter entschieden, dass die Krankenkasse einen Teil der medizinischen Folgekosten von ihm zurückfordern darf. Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Svenja Bartmann, Gesundheitsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung: "Bei Straftaten können die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann.
Selbstverschulden auch bei Tattoos und Piercings Damit spielt die Versicherungsexpertin auf medizinische Komplikationen in der Folge von Schönheitsoperationen, Piercings oder Tätowierungen (Tattoos) an. Denn die
Krankenkasse zahlt nicht bei Komplikationen. Verbraucherschützer raten daher, sich vor dem Besuch eines Tattoo- oder Piercingstudios gründlich vom Hausarzt untersuchen zu lassen. Außerdem sollten Stech- und Verschönerungswillige die Hygiene des Studios ihrer Wahl prüfen und im Zweifelsfall ein anderes Studio aufsuchen.
Tipps der Redaktion:
Verwandte Artikel
Tags