Ratenkredite können künftig leichter abgelöst werden. Dafür sorgt eine neue EU-Richtlinie, die ab Juni in Kraft tritt. Das berichtet "Welt online".
Neue Richtlinie gilt ab 11. Juni dieses JahresAb 11. Juni dieses Jahres entfällt die Kündigungsfrist für Ratenkredite. Der Kreditnehmer kann seinen Kredit dann vom ersten Tag an ganz oder teilweise wieder kündigen. Allerdings kann die Bank weiterhin eine Gebühr für die Aufhebung des Kreditvertrages verlangen. Die sogenannte
Vorfälligkeitsentschädigung beziffert sich auf ein Prozent der Rückzahlungssumme. Falls die Laufzeit des Kredites noch weniger als 12 Monate beträgt, wären nur Bankgebühren von 0,5 Prozent fällig.
Umschuldung von Krediten wird einfacherDadurch wird Kreditnehmern die Umschuldung auf einen preiswerteren Kredit erleichtert. Die einprozentige Abgabe für die Ablösung sollte man aber bei einer Umschuldung berücksichtigen. Die neue Richtlinie gilt allerdings nicht für Grundstückseigentümer mit einer
Hypothek sowie für vor dem 11. Juni abgeschlossene Kreditverträge.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt laut "Welt online" die gestiegene Flexibilität für den Verbraucher, kritisiert aber auch den Bundestag. Die EU habe den Mitgliedsstaaten offen gelassen, den Finanzinstituten erst ab 10.000 Euro jährlicher Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erlauben. Der deutsche Gesetzgeber ermöglichte dies den Banken schon ab dem ersten Euro.
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