Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) fordert eine Pflicht zur
betrieblichen Altersvorsorge. Dabei sollten Arbeitnehmer automatisch bei Abschluss eines Arbeitsvertrages in die Betriebsrente eintreten und nur bei einem aktiven Widerspruch austreten können. Und Selbstständige müssten einen Altersvorsorgevertrag abschließen, falls sie kein Mitglied eines beruflichen Versorgungswerkes sind.
Für Arbeitnehmer besteht schon jetzt ein gesetzlicher
Anspruch auf Betriebsrente. Falls der Arbeitgeber selbst über kein Vorsorgeangebot verfügt, ist er zum Abschluss einer Direktversicherung verpflichtet. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einem Höchstbetrag.
Im Jahr 2010 können nach Angaben des Bankenverbandes 2.640 Euro pro Arbeitnehmer steuerfrei eingezahlt werden. Mit der geforderten Vorsorgepflicht will der Bankenverband nach eigenen Angaben der drohenden Altersarmut weiter Bevölkerungskreise entgegenwirken. Nutznießer wären aber auch die Banken und Versicherungen, die Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge anbieten.