
Die staatliche Förderung für den Wohn-Riester kann künftig auch für den Bau oder den Kauf einer Immobilie im Ausland verwendet werden. Allerdings gilt dies nur für Immobilien innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes. Zudem muss die staatliche Förderung nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn der Wohnsitz im Ruhestand ins Ausland verlegt wird.
Wie "Welt online" berichtet, hat der Bundesrat die gesetzlichen Vorschriften für den Wohn-Riester geändert. Das Gesetz musste reformiert werden, weil die Riester-Rente nach Auffassung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig ist (Az.: C269/07).
Aber auch die klassische Riester-Rente ist von der Gesetzesänderung betroffen. Künftig können im EU-Ausland lebende Grenzgänger, die Deutschland arbeiten und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen geförderten Riester-Vertrag abschließen. Dagegen erhalten Anleger, die in Deutschland wohnen, aber im EU-Ausland arbeiten und nicht in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind, keine Riester-Förderung.
Foto: © Andrey Armyagov/FOTOLIA
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