Das Bundesministerium für Forschung und Bildung vergibt eine Bildungsprämie, um geringverdienende Erwerbstätige bei der beruflichen
Weiterbildung zu unterstützen. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg empfiehlt allen Erwerbstätigen, die Förderung zu nutzen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Den Bildungsgutschein kann man einmal jährlich erhalten.
Mit der Prämie werden Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 26.500 Euro gefördert. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird die Förderung bis zu einer Einkommensgrenze von 51.200 Euro vergeben.
Bundesweit kann man sich in den rund 450 Beratungsstellen über die Bildungsprämie informieren. Wer einen Bildungsgutschein in Anspruch nehmen möchte, sollte sich erst beraten lassen und sich danach zur Weiterbildung anmelden. Zusätzliche Informationen finden sich auf
www.bildungspraemie.info.
Tipps der Redaktion: Steuertipps Werbungskosten |
Verwandte Artikel
Tags