Innerhalb der sieben Monate nach Regierungsstart hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits drei so genannte Nichtanwendungserlasse zu jüngeren Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) veröffentlicht. Das sind interne und verwaltungsübergreifende Anweisungen des BMF, ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) oft zum Nachteil von Steuerpflichtigen nicht oder nur teilweise über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Laut Koalitionsvertrag wollten die Regierungsparteien diese Praxis oft zu Lasten des Steuerzahlers im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduzieren. Das berichtet das "Handelsblatt".
Union und FDP führen SPD-Praxis fortAls Union und FDP noch in der Opposition waren, hatten sie die Nichtanwendungserlasse des früheren Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) immer heftig kritisiert, schreibt die Zeitung. Denn andere Steuerpflichtige, die einen sehr ähnlichen Fall wie im BFH Urteil entschiedenen vorweisen können, müssen erneut selbst den langwierigen und teuren Klageweg beschreiten, um auch für sich die "präjudizierte Rechtslage" (im Voraus entscheiden) herbeizuführen.
Auflösungsverlust steuerlich geltend machen
Für Kritik hatte vor allem ein Fall gesorgt, bei dem ein Steuerpflichtiger aus seiner Beteiligung an einer insolventen
Aktiengesellschaft einen Auflösungsverlust erlitt, den er voll steuerlich geltend machen wollte. Der BFH entschied am 25. Juni 2009 (Az: IX R 42/08), dass er die Verluste mangels entsprechender Einnahmen vor der
Insolvenz auch in vollem Umfang, und nicht nur - wie grundsätzlich - zur Hälfte (ab 2008: zu 40 Prozent) steuerlich nutzen könne.
Das Bundesfinanzministerium versagte mit einem Nichtanwendungserlass vom 15. Februar 2010 sämtlichen Steuerpflichtigen, die in einer ähnlichen Situation sind, die Anwendung dieses Urteils. Das Ministerium erkannte den Auflösungsverlust nur zur Hälfte (ab 2008 zu 40 Prozent) an.
Bundesfinanzminister soll genauer prüfenNach einer Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler im Ministerium versprach Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CDU) nun, dass man zurückhaltender agieren werde. So solle jeder Nichtanwendungserlass künftig über den Tisch von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gehen. Es bestehe ein "Ministervorbehalt". Das erfuhr die Zeitung von einem Ministeriumssprecher.
"Sofern sich eine Finanzbehörde auf einen Nichtanwendungserlass beruft, sollte sie aus Fairness-Gründen zumindest das nicht angewendete Urteil im Steuerbescheid nennen", fordert der Steuerrechtler Sebastian Benz von der Kanzlei Linklaters. Das nicht angewendete Urteil sollte zumindest auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden, sagt er gegenüber dem "Handelsblatt".
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