24.04.2010

Kartellamt: Kein Verfahren gegen eBay

Das Bundeskartellamt will kein Verfahren gegen die Online-Auktionsplattform eBay einleiten. Mit der PayPal-Pflicht für neue Verkäufer nutzt das Portal keine marktbeherrschende Stellung aus. das erklärte Kay Weidner vom Bundeskartellamt dem IT-Portal "Heise Online". Die Auktionsplattform hatte im Februar Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten zur Nutzung des Online-Zahlungsdienstes PayPal verpflichtet. Das Unternehmen hatte erklärt, dieser Schritt diene dem Vertrauen der Käufer, da PayPal gezahlte Beträge zurückerstattet, wenn gekaufte Artikel nicht geliefert wurden.

Einige Nutzer hatten eBay jedoch beschuldigt, eine marktbeherrschende Stellung auszunutzen, um Händler zur Nutzung von PayPal zu zwingen. Das Kartellamt sieht jedoch keine marktbeherrschende Stellung, da eBay im Wettbewerb mit anderen Online-Handelsplattformen stehe. Viele Händler böten ihre Waren sogar parallel auf mehreren Plattformen an. Außerdem könnten Käufer weiterhin entscheiden, ob sie PayPal nutzen, sagte Weidner. Zudem habe das Portal nachgewiesen, dass eine PayPal-Pflicht für Neuhändler in anderen Ländern die Zahl der Kundenbeschwerden deutlich gesenkt habe.

Foto: © EBAY

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