27.04.2010

Bei Insolvenz Erbschaftsteuer nachzahlen

Wer einen Betrieb erbt, muss ihn fünf Jahre behalten oder die Erbschaftsteuer nachzahlen. Auch wenn der Grund für die Aufgabe eine Insolvenz war. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az. II R 25/08).

Erbschaftsteuer: Steuerfrei in sieben Jahren

Wenn ein Betrieb mindestens fünf Jahre ohne große Rückgänge in der Lohnsumme weitergeführt wurde, erlässt der Fiskus 85 Prozent der Erbschaftssteuer. Wer einen geerbten Betrieb sieben Jahre lang fortführt, spart unter Umständen sogar die gesamte Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen.

In dem Fall, den die obersten Finanzrichter zu entscheiden hatten, hatten die Erben den geerbten Betrieb jedoch schon einige Monate vor Erreichen der Fünf-Jahresfrist in die Insolvenz führen müssen.

Das Finanzamt hatte daraufhin die ausstehende Erbschaftssteuer eingefordert. Die Erben klagten. Sie warfen dem Finanzamt vor, sein Vorgehen laufe der Absicht des Gesetzgebers zuwider. Zudem sei die Behaltsfrist von fünf Jahren nur knapp unterschritten. Die Kläger verloren in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Münster. Der Bundesfinanzhof bestätigte nun das Urteil.

Der Ansicht der Erben, dass die strikte Anwendung des Gesetzes in diesem Fall der Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufe, widersprachen die Richter. Es sei unerheblich, dass die Frist nur knapp unterschritten wurde, urteilte der BFH.

Auch das Argument der Erben, sie hätten bei der Insolvenz privates Geld verloren, ließ das Gericht nicht gelten. Das sei eine unternehmerische Entscheidung, für die der Staat keine Verantwortung übernehmen könne.

Tipps der Redaktion: Erbschaftsteuer |


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