
Der Versicherer Provinzial Rheinland ignoriert das gesetzliche Kündigungsrecht eines Versicherten, der bereits nach drei Jahren kündigen wollte. Der Bund der Versicherten (BdV) hat im Namen seines Mitgliedes am 15. März Klage gegen das Versicherungsunternehmen eingereicht.
Provinzial erkennt Kündigung nicht anWie der BdV mitteilt, wollte der Versicherungsnehmer seine Unfallversicherung zum 1. März 2010 kündigen. Abgeschlossen hatte er sie am 1. März 2007. Doch die Provinzial besteht darauf, dass der Vertrag frühestens zum 1. Januar 2011 beendet werden kann. "Die Geschichte geht zurück auf die
Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vom 1. Januar 2008", erläutert die BdV-Chefin und fügt hinzu: "Danach können Policen schon nach drei Jahren statt nach vorher fünf Jahren beendet werden."
Ombudsmann der gleichen Ansicht wie BdVDer Versicherer versucht offenbar, die Gesetzesänderung zum eigenen Vorteil anzuwenden: Ihrer Ansicht nach beginnen die drei Jahre nämlich erst ab dem 1. Januar 2008. Tatsächlich gilt die Reform rückwirkend aber bereits mit Versicherungsbeginn. "Damit versucht die Provinzial zu Lasten ihres Kunden eine Gesetzesänderung für sich auszulegen", sagt Lilo Blunck. Ihrem Wissen nach gibt es in Deutschland keinen weiteren Versicherer, der so mit seinen Kunden umgeht.
Die Provinzial sollte nach Ansicht des BdV mindestens den Versicherungsombudsmann als Instanz gelten lassen. Dieser komme zum gleichen Schluss wie der BdV, heißt es in der Mitteilung.
Foto:© BdV
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