04.05.2010

Banken können Abgeltungssteuer nicht berechnen

Inhaber eines Depots müssen unter Umständen auf ihre Jahressteuerbescheinungen warten. Einem Bericht der "Financial Times Deutschland" (FTD) zufolge haben einige Banken Probleme mit ihrem Abrechnungssystem und können daher die Abgeltungssteuer nicht berechnen.

Betroffenen sind nach Angaben der "FTD" vor allem Depotinhaber der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Dresdner Bank und der Targobank. Ursache für das Problem ist die aufwendige Anpassung der Computersysteme an die Regeln der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer. Dabei müssen die Banken ein 150 Seiten starkes Anwendungsschreiben befolgen, das das Bundesfinanzminsterium erst am 22. Dezember 2009 veröffentlicht hatte.

Bankbeleg für Steuererklärung notwendig

Aber ohne den Beleg der Bank können die Betroffenen keine Steuerrückerstattung geltend machen und auch nicht mehr fristgerecht ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben. Anleger, deren Steuerbeleg nicht bis zum 31. Mai im Briefkasten liegt, haben nun zwei Möglichkeiten.

"Entweder sie geben die Steuererklärung ohne die Jahressteuerbescheinigungen ab und reichen diese später in einem Einspruchverfahren nach. Oder der Steuerberater beantragt beim Finanzamt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung", empfiehlt Henning Rolf, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfergesellschaft Mazars. Dann hat der Bankkunde bis zum 31. Dezember 2010 Zeit, seine Einkommensteuererklärung einzureichen.

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