07.05.2010

Bundesregierung plant Gesetz für "Beipackzettel"

Verlauf eines BörsenwertesDie Bundesregierung will ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die Banken dazu verpflichtet, die wichtigsten Informationen für Anlageprodukte übersichtlich auf zwei Seiten zusammenzufassen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Mit dem Gesetzesentwurf für das Produktinformationsblatt wollen Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) für mehr Transparenz bei der Kundenberatung der Banken sorgen. 

Viele Banken und Sparkasse haben bereits die sogenannten Beipackzettel für die Geldanlage eingeführt, als nach dem Höhepunkt der Finanzkrise im September 2008 nach der Verantwortung der Banken gefragt wurde, die ihren Kunden risikoreiche Produkte als sicher empfohlen hatten.

Banken konnten sich nicht auf gemeinsamen Standard einigen

Auf einen einheitlichen Standard für einen Beipackzettel konnten sich die Banken jedoch nicht einigen. Auch das Drängen der Verbraucherschutzminsterin half nicht viel. Aigner hatte dafür plädiert, dass sich die Banken auf einen gemeinsamen Standard festlegen, um die Produkte vergleichbar zu machen.

Eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes äußerte sich über die Gesetzesinitiative enttäuscht. Die Sparkassen, Raiffeisen- und Volksbanken hatten bereits einen standardisierten Beipackzettel vorgelegt. Selbst die privaten Banken ließen verlauten, dass man sich mit den Sparkassen und Raiffeisenbanken geeignet hätte.

Gesetz soll noch vor der Sommerpause verschiedet werden

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung würden die Standards der Kreditwirtschaft die gesetzlich vorgeschriebenen noch übertreffen. So sehen sie beispielsweise auch Angaben zu steuerlichen Aspekten vor, was im Gesetzentwurf nicht geplant ist. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Foto: © Patrizier Design/FOTOLIA

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