29.07.2010

Lebensversicherung: Gericht stärkt Kundenrechte

Sparschwein mit 50-Euro-ScheinenDas Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat in vier Urteilen Vertragsklauseln der Lebensversicherer Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna als unwirksam erklärt. Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug sind nach Auffassung des 9. Zivilsenats intransparent (Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10). Damit bestätigte das Gericht die Entscheidungen der Vorinstanz.

Rückkaufswert bis 40 Prozent der eingezahlten Beiträge

Betroffen sind laut Bund der Versicherten (BdV) Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen, die von Mitte 2001 bis 2007 abgeschlossen und nach 2004 gekündigt wurden. Für diese Versicherungen wird nun möglicherweise ein höherer Rückkaufswert fällig, der sogar bis zu 40 Prozent der eingezahlten Beiträge ausmachen kann.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg werden jedes Jahr rund 4 Millionen kapitalbildende Versicherungen gekündigt. Die Kunden verlieren dann oftmals mehrere Tausend Euro pro Vertrag. Wer seine Lebensversicherung kündigt, kann bis zu 40 Prozent des eingezahlten Geldes zurückfordern. Liegt die Kündigung schon länger zurück, muss die Versicherung einen Nachschlag zahlen. Ein Stornoabzug ist nicht erlaubt.

Betroffene sollten Ansprüche bei ihrer Versicherung anmelden

"Ich nehme stark an, dass die Versicherer vor den Bundesgerichtshof ziehen werden", sagt Lilo Blunck vom BdV. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, rät die Verbraucherzentrale Hamburg den Betroffenen, ihre Ansprüche sofort bei ihrer Versicherung geltend zu machen. Die Versicherer würden das Problem eher aussitzen, anstatt ihre Kunden zu informieren.

Foto: © BUND DER VERSICHERTEN

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