06.06.2010

Heino scheitert mit Klage gegen Versicherung

Der Schlagersänger Heino ist mit einer Klage gegen eine Versicherung im Streit um die Kosten seiner abgesagten Konzerttournee auch im Berufsverfahren gescheitert. Wie die "Ärzte-Zeitung" berichtet, wies das Oberlandesgericht Köln den Einspruch von Heinos Konzertveranstalter Kult Musik als unbegründet zurück (Az.: 9 U 2/10). 

Der 71-Jährige hatte seine Konzerte 2007 abgesagt, weil er unter Herzproblemen und Ohrgeräuschen litt und sich darauf hin in ein Krankenhaus begab. Kult Musik forderte die entstandenen Kosten von mehr als drei Millionen Euro bei der Gothaer ein, wo der Sänger eine Ausfallversicherung abgeschlossen hatte.

Die Versicherung weigerte sich allerdings, die Kosten zu übernehmen, da Heino ihrer Ansicht nach falsche und unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss gemacht habe. Krankenakten von Heinos Ärzten ergaben, dass der Sänger in zwei Jahren 120 Mal beim Arzt wegen Ohrenrauschen, Rückenschmerzen und Bluthochdruck war. Zudem habe ihn seine Hausärztin in dieser Zeit 600 Schlaftabletten verschrieben, schreibt die "Ärzte-Zeitung" weiter. 

Foto: © ger1axg/CREATIVE COMMONS 

Tipps der Redaktion: Versicherungen vergleichen | Welche Versicherungen sinnvoll sind |


Verwandte Artikel
Tags

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
AutoversicherungDie Kfz-Versicherung kann nicht nur bis Ende November gewechselt werden. Auch nach diesem Termin lohnt ein Vergleich der Tarife.
Zum Vergleich
FondsversicherungDie fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und der Anlage in Investmentfonds.
Ratgeber FLV
IBAN RechnerDer IBAN Rechner ermittelt Ihre internationale Bankverbindung. Diese benötigen Sie zum Überweisen ins und zum Geld empfangen aus dem Ausland.
IBAN-Rechner