14.06.2010

EC-Karte: Banken haften für den Postweg

Wenn EC-Karten oder Kreditkarten auf dem Postweg von der Bank zum Kunden gestohlen werden, haftet bei möglichen Schäden die Bank. Das teilten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband deutscher Banken (BdB) auf Anfrage des Finanzportals Banktip.de mit. Derartige Fälle seien aber äußerst selten, erklärten Sprecher beider Verbände.

Aus Sicherheitsgründen versenden Banken und Sparkassen in der Regel die Karte und die dazugehörige PIN getrennt und anonym. So sollen Kunden sicher sein vor Bargeldverlust. Anlass für die Anfrage von Banktip.de war ein Fall aus dem Raum München. Dort hatte ein Briefträger über mehrere Monate Briefe mit EC-Karten und Kreditkarten geklaut. Die Karten hatte er zum Einkaufen oder Tanken verwendet. Es soll dem Postmitarbeiter im Einzelfall auch gelungen sein, die getrennt verschickten Umschläge mit Karte und PIN abzufangen.

Die Bankenverbände schätzen das Risiko solcher Fälle als minimal ein. Da die Karten den Kunden ja noch nicht zur Verfügung gestanden hatten, seien die Banken hier in der Verantwortung. Um solchen Fällen vorzubeugen, raten die Banken ihren Kunden, sofort nachzufragen, wenn eine bestellte EC-Karte oder Kreditkarte nicht innerhalb weniger Tage eingetroffen ist. Auch sollten Kunden ihre Kontobewegungen genau kontrollieren.

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