Die Prämien für die meisten Wohngebäude- und Hausratversicherungen sinken ab dem 1. Juli dieses Jahres leicht. Im Rahmen der Föderalismusreform hat der Gesetzgeber die Berechnung der
Versicherungsteuer und der mit ihr verknüpften Feuerschutzsteuer neu geregelt. Wie die Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger (GVI) mitteilt, betrifft das alle Versicherungen, sofern diese ein Feuerrisiko beinhalten und folglich der Feuerschutzsteuer unterliegen.
Mit der Gesetzesänderung zum 1. Juli werden die Bemessungsgrundlagen von Versicherung- und Feuerschutzsteuer meist auf einen Regelsteuersatz von 19 Prozent vereinheitlicht. Bei einer Hausratversicherung sinkt die Versicherungsteuer von 18 auf 16,15 Prozent des Jahresnettobeitrages. Hinzu kommt eine Feuersteuer von 2,85 Prozent, so dass der Gesamtsteuersatz für diese Versicherung bei 19 Prozent liegt.
Versicherte sollten prüfen, ob die Versicherung die Prämie reduziertDie Versicherung- und Feuersteuer führt der Versicherer an den Fiskus ab. Die Nettobeiträge der Verträge bleiben unverändert. Dennoch sollten Versicherte die Rechnung oder Abbuchung ihrer Versicherungen überprüfen, ob die Prämie tatsächlich reduziert wird. Der GVI warnt, dass so mancher Versicherer auf Idee kommen könnte, die Bruttobeiträge unverändert zu lassen, was dann faktisch einer Anhebung der Nettobeiträge gleichkommt. Gegebenenfalls kann der Versicherte vorhandene Daueraufträge anpassen.
Für Wohngebäudeversicherungen mit Feuerschutz sowie einer weiteren abgesicherten Gefahr (z. B. Sturm, Hagel) sinkt die Versicherungsteuer von 17,75 auf 16,34 Prozent. Zusammen mit einer Feuerschutzsteuer von 2,66 liegt der Gesamtsteuersatz bei dieser Versicherung ebenfalls bei 19 Prozent.
Mit Feuerschutzsteuer werden die Feuerwehren finanziertMit der Feuerschutzsteuer werden die Feuerwehren zumindest teilweise finanziert. Zwar hat der Bund künftig die Verwaltungsverantwortung über die Steuer, aber der Ertrag wird nach wie vor den Bundesländern zugeführt.