24.06.2010

Einspruch bei falschem Steuerbescheid

Zwei Drittel der Steuerbescheide im Jahr 2009 waren falsch und wurden zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Das berichtete der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Rund 5,3 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide gingen 2009 laut Bundesfinanzministerium bei den Finanzämtern ein. Ein Einspruch kann nicht nur bei falscher Berechnung sondern auch bei falscher Rechtsanwendung, Flüchtigkeitsfehlern oder Formverstößen eingelegt werden, erklärt der VLH.

Einspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen

Der schriftliche Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des fehlerhaften Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Hilfe für diesen Einspruch kann man über Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine bekommen. Die Fachleute können laut dem Lohnsteuerhilfeverein überprüfen, ob alle Steuervorteile angesetzt wurden. Denn auch beim Einspruchsverfahren können weitere Steuervergünstigungen beantragt werden.
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