28.06.2010

P-Konto: Gebührenschock für Verschuldete

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) soll ab dem 1. Juli verschuldeten Bankkunden ein Existenzminimum sichern. Im Vorfeld droht verschuldeten Bankkunden, die ein P-Konto wünschen, ein Gebührenschock.

Bis zu 25 Euro im Monat fürs P-Konto?

Einige Banken und Sparkassen drohen verschuldeten Kunden mit Kontoführungsgebühren von mehr als 10 Euro im Monat. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen 20 Beschwerden vor. Und dies seien nur die Beschwerden, die an den vzbv direkt gerichtet worden seien, sagt Expertin Christina Beck. Den Rekord halte eine Volksbank, die von verschuldeten Kunden eine Kontoführungsgebühr von 25 Euro verlange.

Abmahnung an Saalesparkasse

Der vzbv hat eine Sparkasse bereits abgemahnt: die Saalesparkasse in Halle. Die Sparkasse hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil sie verschuldeten Kunden Kontoführungsgebühren von 12 Euro im Monat berechnet. Eine ähnliche Beschwerde über eine andere Sparkasse liegt auch Banktip.de vor.

Ab Donnerstag müssen Banken und Sparkassen auf Antrag von Kunden ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Dabei bleibt ein Geldeingang in Höhe des Pfändungsfreibetrages von mindestens 985,15 Euro von einer Pfändung verschont. Eine Gebührengrenze für das P-Konto hat der Gesetzgeber nicht festgelegt.

Ärger beim P-Konto? Schreiben Sie an Banktip

Haben auch Sie schon Erfahrungen mit dem Beantragen eines P-Kontos gemacht? dann schreiben Sie uns über das Banktip-Kontaktformular.
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Das P-KontoDas P-Konto (P für Pfändungsschutz)  soll verhindern, dass Verschuldete bei einer Pfändung ihr Konto verlieren. Jeden Monat bleibt ein Mindestbetrag auf dem Konto.
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