02.07.2010

Aigner fordert gebührenfreies P-Konto

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat Banken und Sparkassen aufgefordert, das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto) kostenfrei anzubieten oder zumindest "keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr" zu verlangen.

"Ohne Girokonto lässt sich der Alltag kaum organisieren. Das neue P-Konto schützt den Kontoinhaber davor, wegen einer Kontopfändung vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden und sich so noch tiefer zu verschulden", sagte Aigner in Berlin.

Viele Banken verlangen zusätzliche Gebühren fürs P-Konto

Nach Recherchen von Banktip.de erheben viele Banken zusätzliche Gebühren für das Führen eines P-Kontos. So berechnet die netbank beispielsweise eine monatliche Gebühr von 20 Euro. Über 10 Euro liegen die Gebühren für ein P-Konto nach Banktip-Recherchen auch bei der comdirect und bei der Sparkasse Schönau/Todtnau. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind Institute bekannt, die für ein P-Konto mehr als 20 Euro monatlich berechnen.

Hintergrund: P-Konto

Mit dem P-Konto könne auch ein verschuldeter Verbraucher im Rahmen der für ihn geltenden Pfändungsfreigrenzen die Geldgeschäfte des täglichen Lebens regeln und zum Beispiel Zahlungen für Miete oder Strom vornehmen, ohne die Sorge haben zu müssen, dass sein Konto gesperrt wird, erklärte Ministerin Aigner.

Jeder Bürger kann seit dem 1. Juli 2010 von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein bestehendes Girokonto als ein so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Das kontoführende Kreditinstitut hat dabei jeden Kalendermonat automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag von zur Zeit 985,15 Euro zu berücksichtigen.

Dieser Grundbetrag kann beispielsweise wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten erhöht werden. Dazu müssen entsprechende Bescheinigungen, etwa über Kindergeldleistungen, bei der Bank vorgelegt werden. Der verbesserte Pfändungsschutz für Kontoguthaben gilt auch für Selbstständige.

Foto: © Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Tipps der Redaktion: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) | So finden Sie das richtige Girokonto | Girokonto-Rechner |


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
Das Haushaltsbuch

Wocheneinkauf, Kino, Shopping. Da kann man schon den Überblick über die Kasse verlieren. Mit dem Banktip-Haushaltsbuch behalten Sie Ihre Finanzen im Griff.

...weiter

Das P-KontoDas P-Konto (P für Pfändungsschutz)  soll verhindern, dass Verschuldete bei einer Pfändung ihr Konto verlieren. Jeden Monat bleibt ein Mindestbetrag auf dem Konto.
...weiter
GehaltsrechnerWieviel Netto bleibt mir vom Brutto? Unser Gehaltsrechner weiß es und listet dazu noch die Sozialbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.
Gehalt berechnen