Wenn Besucher eines Konzerts oder eines Events, so wie am vergangenen Samstag auf der Loveparade in Duisburg, zu Schaden kommen, haftet der Veranstalter. Verletzt der Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht, können Geschädigte Schadensersatzansprüche stellen. Darauf weist die Versicherung Zurich hin.
Grundsätzlich können alle Organisatoren einer Veranstaltung in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen und sie die Verkehrssicherheitspflichten verletzt haben. Das gilt für Großveranstaltungen ebenso wie für Vereinsfeiern. Die meisten Veranstalter sichern sich daher für den Schadensfall mit einer Haftpflichtversicherung für Veranstalter ab.
Eine Verletzung der Sicherungspflicht liegt beispielsweise vor, wenn Konzertbesucher über falsch verlegte Kabel stolpern, durch herabfallende Scheinwerfer verletzt werden oder Besucher zu Schaden kommen, weil Ausgänge versperrt oder zu klein dimensioniert sind. 19 Besucher der Loveparade starben am vergangenen Samstag durch eine Massenpanik in einem Bahntunnel, der als Zugang zur Technoparty diente. 350 Raver wurden verletzt.
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