26.07.2010

Eventveranstalter haften für Schäden

Wenn Besucher eines Konzerts oder eines Events, so wie am vergangenen Samstag auf der Loveparade in Duisburg, zu Schaden kommen, haftet der Veranstalter. Verletzt der Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht, können Geschädigte Schadensersatzansprüche stellen. Darauf weist die Versicherung Zurich hin.

Grundsätzlich können alle Organisatoren einer Veranstaltung in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen und sie die Verkehrssicherheitspflichten verletzt haben. Das gilt für Großveranstaltungen ebenso wie für Vereinsfeiern. Die meisten Veranstalter sichern sich daher für den Schadensfall mit einer
Haftpflichtversicherung für Veranstalter ab.

Eine Verletzung der Sicherungspflicht liegt beispielsweise vor, wenn Konzertbesucher über falsch verlegte Kabel stolpern, durch herabfallende Scheinwerfer verletzt werden oder Besucher zu Schaden kommen, weil Ausgänge versperrt oder zu klein dimensioniert sind. 19 Besucher der Loveparade starben am vergangenen Samstag durch eine Massenpanik in einem Bahntunnel, der als Zugang zur Technoparty diente. 350 Raver wurden verletzt.


Tipps der Redaktion: Haftpflichtversicherung | Versicherungen vergleichen |


Verwandte Artikel
Tags

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
AutoversicherungDie Kfz-Versicherung kann nicht nur bis Ende November gewechselt werden. Auch nach diesem Termin lohnt ein Vergleich der Tarife.
Zum Vergleich
FondsversicherungDie fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und der Anlage in Investmentfonds.
Ratgeber FLV
IBAN RechnerDer IBAN Rechner ermittelt Ihre internationale Bankverbindung. Diese benötigen Sie zum Überweisen ins und zum Geld empfangen aus dem Ausland.
IBAN-Rechner