Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hat bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen Verdachtes des versuchten Betruges gegen eine Münchener Rechtsanwältin erstattet. Die Anwältin soll versucht haben, Forderungen aus sogenannten Abofallen einzutreiben. Aus Sicht des BDIU sind diese Forderungen unberechtigt.
Inkassofirmen sollen Abofallen nicht fördern
"Seriöse Inkassodienstleister dürfen solche Forderungen nicht realisieren", sagte Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU. Der BDIU drängt darauf, Firmen, die gezielt Forderungen aus Abofallen realisieren, von der Tätigkeit als Inkassodienstleister auszuschließen. "Wir haben bereits die zuständige Registrierungsbehörde informiert und gebeten, im vorliegenden Fall die Einleitung entsprechender Schritte zu prüfen", erklärt Spitz.
Zwar sei die Firma der Anwältin, die RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement, kein Mitglied des BDIU und könne es auch nicht werden. "Aber wir sind unseren Mitgliedern und nicht zuletzt auch den mehr als 500.000 Auftraggebern unserer Mitgliedsunternehmen gegenüber verpflichtet, den guten Ruf seriöser Inkassotätigkeit zu erhalten", begründet Spitz die Motivation für die Anzeige.
Versteckte Abos rechtswidrigBei Abofallen im Internet - zum Beispiel Seiten, auf denen Gewinnspiele, Kochrezepte oder der Versand von Warenproben angeboten werden - sind Preisangaben meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar beziehungsweise nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 186/2007 und 6 U 187/2007) entschieden hat.
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